Was ist eine Gesetzliche Betreuung?

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

(nach § 1814 ff. BGB)

Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Betreuungsgericht angeordnete Hilfe für volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Ziel ist es, die betroffene Person rechtlich zu unterstützen – nicht zu entmündigen.


Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Betreuung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den Paragraphen:

  • § 1814 BGB – Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • § 1815 BGB – Auswahl und Bestellung eines Betreuers

  • § 1816 BGB – Aufgaben des Betreuers

  • § 1821 BGB – Wirkung des Betreuerhandelns

  • § 1823 BGB – Einwilligungsvorbehalt (nur in besonderen Fällen)

  • § 1825 BGB – Pflichten und Berichtspflichten des Betreuers

  • § 1826 BGB – Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht


Wann wird eine Betreuung eingerichtet?

(§ 1814 Abs. 1 BGB)

Eine Betreuung wird eingerichtet, wenn eine volljährige Person aufgrund:

  • einer psychischen Krankheit,

  • einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung

nicht in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.


Was macht ein gesetzlicher Betreuer?

(§ 1816 BGB)

Der Betreuer übernimmt nur die Aufgabenbereiche, die nötig sind. Dazu können gehören:

  • Gesundheitssorge (z. B. Arztbesuche, Behandlungsentscheidungen)

  • Vermögenssorge (z. B. Zahlung von Rechnungen, Verwaltung von Einkommen)

  • Wohnungsangelegenheiten (z. B. Mietverträge, Umzüge, Heimaufenthalte)

  • Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen

Wichtig: Die betreute Person bleibt im Rahmen ihrer Fähigkeiten handlungsfähig und wird – wo möglich – in Entscheidungen eingebunden.


Wichtige Grundsätze

(§ 1821 BGB, § 1827 BGB)

  • Der Betreuer handelt im Namen der betreuten Person, darf aber nur im festgelegten Aufgabenkreis tätig werden.

  • Die Betreuung ist keine Bevormundung – Ziel ist es, Selbstbestimmung und Teilhabe zu fördern.

  • Der Betreuer ist dem Betreuungsgericht rechenschaftspflichtig und muss regelmäßig berichten.


Wie wird ein Betreuer bestellt?

(§ 1815 BGB)

Die Bestellung erfolgt durch das Amtsgericht (Betreuungsgericht). Wenn möglich, wird eine vom Betroffenen gewünschte Person ausgewählt – das kann auch ein Familienmitglied oder ein beruflicher Betreuer sein.

Vor der Bestellung findet ein persönliches Gespräch mit dem Gericht und ggf. ein Gutachten durch einen Sachverständigen statt.


Dauer und Ende der Betreuung

Die Betreuung ist zeitlich befristet und wird regelmäßig überprüft. Sie endet, wenn sie nicht mehr erforderlich ist – z. B. weil sich der Gesundheitszustand verbessert hat.


Ziel der Betreuung

Die gesetzliche Betreuung soll:

  • unterstützen, nicht ersetzen,

  • die Rechte und Wünsche der betroffenen Person achten,

  • Hilfe bieten, wo sie wirklich gebraucht wird.

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